Gepäckträger und Dienstmänner zur Zeit der Königlich Württembergischen Staatseisenbahn (K.W.St.E.) von den geschäftigen Bahnsteigen in Stuttgart und Ulm bis hin zu den beschaulichen Stationen der Schwarzwald- und Albbahn – sie waren die unbesungenen Helden des Reisealltags. In blauer Bluse, mit Messingschild und ledernem Traggurt prägten sie jahrzehntelang das Bild unserer Bahnhöfe.
Kreuzer-Geiz und Koffer-Tricks: Als das Schleppen noch Gesetz war
Wussten Sie, dass mancher Reisende zur Zeit der Königlich Württembergischen Staatseisenbahn (K.W.St.E.) seinen Koffer extra tarnte, um ein paar Kreuzer bei der Gepäckgebühr zu sparen?
Hinter der strengen offiziellen Gebührenordnung der württembergischen Bahnhöfe verbirgt sich weit mehr als trockene Bürokratie. Wo Paragraphen auf schwäbische Sparsamkeit trafen, waren lautstarke Debatten um das exakte Gewicht eines Reisekorbs und der Schmuggel von verbotenem Trinkgeld an der Tagesordnung. Die Dienstmänner in ihren blauen Blusen brauchten nicht nur starke Muskeln, sondern auch starke Nerven, um sich zwischen Vorschrift und Wirklichkeit zu behaupten.
Entdecken Sie die kuriosesten Anekdoten, die originalen Tariftabellen und die kleinen „Tricks“ der Fahrgäste von anno dazumal!

Hier ist die originale Tariftabelle aus dem Jahr 1881. Der alte württembergische Gulden (unterteilt in Kreuzer) hatte ausgedient und die (Gold-) Mark war das gesetzliche Zahlungsmittel geworden. Die Regelungen dieses bis zum 31. März 1891 sollten eigentlich unmißverständlich sein. Die Wirklichkeit sah wohl anders aus wie die folgenden Anekdoten glaubhaft machen.
Dieses Zeitdokument stammt vermutlich aus einem Kursbuch aus dem Bahnhof Entringen. Werner Ruf hat uns dieses Zeitdokument dankenswerter Weise überlassen.
1. Das „Zentner-Dilemma“ (Der Trick der Reisenden)
Die württembergische Gebührenordnung unterschied ursprünglich strikt nach Gewichtklassen (z. B. bis 20 Pfund, bis 50 Pfund, über 1 Zentner). Weil das Wiegen am Bahnsteig Zeit kostete, schätzten die Dienstmänner das Gewicht oft. Eine beliebte Anekdote besagt, dass geizige Reisende ihre schwersten Eisenbahn-Koffer extra mit leichten Korbgeflechten tarnten. Hob der Gepäckträger den vermeintlich leichten Korb an und holte sich fast einen Hexenschuss, entbrannte ein lautstarker „Kreuzer-Streit“ auf dem Bahnsteig, bei dem der Dienstmann lauthals nach der offiziellen Stationswaage verlangte, um dem Reisenden den doppelten Tarif abzuknöpfen.
2. Der „Droschken-Sprint“
Die Gebührenordnung galt oft nur innerhalb des Bahnhofsgeländes – zum Beispiel vom Abteil bis zum Droschkenplatz vor dem Ausgang. Überschritt der Gepäckträger diese unsichtbare Grenze auch nur um einen Meter, um einer älteren Dame den Koffer bis in die Kutsche zu heben, verlangten findige Dienstmänner sofort den teureren „Außentarif“. Das führte regelmäßig zu absurden Szenen, in denen Reisende ihre Koffer exakt an der Bordsteinkante aufeinanderstapelten, um keinen Kreuzer zu viel zu bezahlen.
3. Trinkgeld-Verbot vs. Schwäbischer Schankbetrieb
Offiziell war es den königlichen Bahnhofs-Dienstmännern bei strenger Strafe verboten, mehr als den in der Gebührenordnung festgesetzten Tarif zu fordern oder Trinkgelder anzunehmen. Die Realität sah im „Musterländle“ natürlich anders aus: Um das Verbot zu umgehen, bedankten sich wohlhabende Fahrgäste oft nicht mit Münzen, sondern mit einer „Biermarke“ für die Bahnhofsrestauration oder einer „Zigarre für den Heimweg“. Das war offiziell kein Geld und somit kein Verstoß gegen die königliche Taxordnung.
