Benutzung & Service

1. Grundsatz und Zweck

  • Geltungsbereich: Die Ordnung regelt die Nutzung aller im Archiv verwahrten Unterlagen.
  • Nutzungszweck: Die Nutzung erfolgt in der Regel für Zwecke der Wissenschaft, Heimatforschung, Bildung oder zur Klärung berechtigter privater Belange.

2. Antrag und Genehmigung

  • Antragspflicht: Wer das Archiv nutzen möchte, muss einen schriftlichen Antrag stellen. Dabei sind der Name, der Zweck und das Forschungsthema anzugeben.
  • Ermessen: Da es sich um ein privates Archiv handelt, entscheidet der Eigentümer nach eigenem Ermessen über die Genehmigung. Die Erlaubnis kann jederzeit widerrufen werden, insbesondere bei Verstößen gegen die Ordnung.

3. Arten der Nutzung

  • Präsenznutzung: Die Einsichtnahme kann im Einzelfall unter Aufsicht in den vom Eigentümer bestimmten Räumen stattfinden.
  • Onlinenutzung: Für den privaten Gebrauch stellen wir verschiedene zeitlich limitierte Möglichkeiten, Downloads durchzuführen, zur Verfügung.
    Alternativ besteht die Möglichkeit, Bilder im jeweils genannten Format entgeldpflichtig digital zu beziehen.
  • Auskünfte: Alternativ können schriftliche oder mündliche Auskünfte erteilt werden.
  • Reproduktionen: Das Anfertigen von Fotos oder Kopien bedarf der ausdrücklichen Zustimmung. Ein Anspruch auf Reproduktionen besteht nicht.

4. Schutzfristen und Einschränkungen

  • Personenschutz: Im Archiv befinden sich keine Unterlagen, die sich auf lebende Personen beziehen beziehungsweise besonderen Schutzfristen unterliegen.
  • Erhaltungszustand: Wenn Originale durch die Nutzung gefährdet würden, kann der Eigentümer die Vorlage verweigern oder auf Kopien verweisen.

5. Pflichten der Nutzer

  • Sorgfalt: Archivalien sind mit größter Sorgfalt zu behandeln. Es ist untersagt, die innere Ordnung zu verändern, Markierungen anzubringen oder das Archivgut aus den Räumen zu entfernen.
  • Haftung: Nutzer haften für alle Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung entstehen.
  • Urheberrecht: Der Nutzer ist allein dafür verantwortlich, Urheber- und Persönlichkeitsrechte Dritter bei einer Veröffentlichung zu wahren.

6. Belegexemplar

  • Wird das Archivgut für eine Publikation (Buch, Aufsatz, Webbeitrag) genutzt, ist der Eigentümer berechtigt, ein kostenloses Belegexemplar oder einen Link zur Veröffentlichung zu verlangen.

7. Gebühren für Bereitstellung und Recherche außerhalb uunseres Online-Angebots

Diese Gebühren decken den Aufwand für die Sichtung und Zusammenstellung der Unterlagen ab.

  • Grundgebühr für die Archivbenutzung vor Ort: 5,00 € bis 15,00 € pro Person und Tag.
  • Rechercheauftrag (durch Archivpersonal): 30,00 € pro angefangene halbe Stunde.
  • Bereitstellungsgebühr: ca. 1,00 € pro Archivalie/Akte. 

8. Reproduktionen (Kopien & Digitalisate)

Die Kosten variieren je nach Format und Auflösung.

  • Digitale Kopie (Standard): 5,00 € bis 10,00 € pro Datei.
  • Hochauflösende Scans (Druckqualität): 15,00 € bis 30,00 € pro Datei.
  • Kopien im PDF-Format (A4/A3): 1,00 € bis 2,00 € pro Seite.

9. Nutzungshonorar (Veröffentlichungsrechte)

Wenn das Material in Publikationen oder Medien verwendet wird, fallen zusätzliche Honorare an. Dies ist nur möglich, wenn das Archiv auch die entsprechenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte hält. 

  • Wissenschaftliche/Heimatkundliche Nutzung: Oft kostenfrei oder eine geringe Pauschale (ca. 10,00 € pro Bild).
  • Gewerbliche Nutzung (Bücher/Zeitschriften): 30,00 € bis 100,00 € pro Abbildung (je nach Auflage) soweit nichts anderes vereinbart wird.
  • Film & Fernsehen: 30,00 € bis 60,00 € pro angefangene Wiedergabeminute.